Cover Artwork: Unterschied zwischen den Versionen
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Das heißt, die Qualität des Covers soll professionell, klar und deutlich sein. Verschwommene, undeutliche („verpixelte“) und einfache Covers werden daher nicht akzeptiert. | Das heißt, die Qualität des Covers soll professionell, klar und deutlich sein. Verschwommene, undeutliche („verpixelte“) und einfache Covers werden daher nicht akzeptiert. | ||
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Aktuelle Version vom 6. April 2017, 13:47 Uhr
Cover Artwork wird meistens in der Musikbranche als Begriff "Artwork" im Allgemeinen für alle grafischen Materialen benützt, das im Wege einer digiatelen Veröffentlichung ansteht, wie das Bundle Cover, Label Logo oder auch Artist Logo. Im Besonderen steht "Cover-Artwork" meist für das design eines Bundle, Compilation oder EP.
Vorgaben
Es gibt von den Musik Portalen klare Vorgaben, die das Cover/Artwork betreffen. Diese muss einem gewissen Industriestandard gerecht werden. Das heißt, dass „self-made“ bzw. unprofessionell erstellte Cover mit Sicherheit von den Download und Streaming Portalen abgewiesen werden.
Bitte beachte, dass unsere Musik, Streaming und eBook Partner allesamt professionelle Download Shops sind und auch dementsprechend nur hochwertige „Ware“ akzeptieren und keine "Home-Made" Covers.
Das heißt, die Qualität des Covers soll professionell, klar und deutlich sein. Verschwommene, undeutliche („verpixelte“) und einfache Covers werden daher nicht akzeptiert.
Artwork Anforderungen
• Das Cover Artwork darf nicht verschwommen sein.
• Kein Rauschen, keine verpixelten Artworks.
• Zusätze wie 'Inkl. DVD', 'enthält Liedtexte' oder anderes Material, das nicht in der digitalen Version enthalten ist, sind nicht gestattet.
• Ebenfalls sind Zusätze wie 'digitales Bundle' oder 'exklusives Digital-Bundle' nicht gestattet.
• Wie bereits in den Metadaten-Anforderungen für 'Karaoke-Produkte' erwähnt, darf der originale Künstler nicht auf dem Artwork zu sehen oder gelistet sein.
• Es ist nicht erlaubt, Internet-Links auf dem Cover zu platzieren!
• Das Wort 'iTunes' oder das iTunes-Logo darf auf dem Artwork nicht abgebildet sein.
• Auf dem Artwork darf keine CD oder DVD (und auch nicht die entsprechenden Logos) zu sehen sein.
• Keine Preisangaben oder Informationen wie 'spezieller Preis' oder 'niedriger Preis'.
• Referenzen zu physischen Produkten (z. B. Media Markt Edition) sind nicht gestattet.
• Pornografische Darstellungen (auch ansatzweise) sind nicht erlaubt.
• Auf dem Cover dürfen nur Künstler und/oder Titel abgebildet werden, die auch tatsächlich im Tracklisting enthalten sind.[1]
Datei Anforderungen
- JPEG mit .jpg Dateiendung (Qualität nicht bestimmt)
- RGB (Web Anzeigestandard)
- 3000 x 3000 pixel minimum
- Quadratisches Format
- Mindestens 72 dpi
Cover Artwork durch Feiyr
Solltest Du kein passendes Cover Artwork haben, so kannst Du auch eines unter der Rubrik „Bundles“ oder "Graphics" in deinem Feiyr account von uns anfertigen lassen.
Weblinks